Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch. Die einzige Besonderheit ist, dass wir unsere Mitarbeiter/-innen nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzen, sondern auf denen unserer Kunden.
Entgelt und Sozialleistungen
Wir bieten unseren Mitarbeiter/-innen sozial geschützte Arbeitsverhältnisse, eine angemessene Bezahlung nach BAP-DGB-Tarifvertrag mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie allen üblichen Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichem Kündigungsschutz.
Gleichstellung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigtem
(Equal-pay)
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§9 Nr.3 AÜG) ist eine Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer/-innen zu den Stammbeschäftigten verankert (Equal Pay). Diese Angleichung der Entgelte wird durch den BAP-DGB-Tarifvertrag wie folgt umgesetzt: Zeitarbeitnehmer/-innen erhalten Zuschläge auf den Stundenlohn nach Einsatzdauer, maximal bis zu 90% des Entgelts eines vergleichbaren fest Beschäftigten.
Die Staffelung und die Höhe der Zuschläge richten sich dabei nach der Branche des entleihenden Unternehmens. Die Regelung betrifft z.B. Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, mit Ausnahme von Handwerksbetrieben.